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Lessing, Gotthold Ephraim (1729-1781)

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d) Breslau und wieder in Berlin (1760-1767)
Lessings Lage nahm eine übberraschende Wendung, als er sich im November 1760 entschloß, beim preußischen General Tauentzien eine Stelle als Sekretär anzunehmen. Offenbar wollte er sich dem hektischen literarisch-journalistischen Betrieb entziehen und endlich einmal ohne Geldsorgen leben. Erleichtert wurde seine Entscheidung dadurch, daß er neben seinen Pflichten auch genügend Freizeit besaß. In dieser frönte er der Spielleidenschaft und gab sein Geld mit vollen Händen aus, allerdings nicht ohne seine Geschwister zu unterstützen.

Er kaufte sich eine große Bibliothek zusammen und ging fast jeden Abend ins Theater. Offenbar wurde ihm schnell bewußt, daß dieses Amt und die Lebensweise, die es mit sich brachte, nicht zu ihm paßten. Im Mai kehrte Lessing nach Berlin zurück. Er erneuerte die alten Bekanntschaften und nahm das Gelehrten- und Literatenleben wieder auf. Im Mai 1766 erschien wieder eine größere Arbeit aus Lessings Feder, die ästhetisch-archäologische Abhandlung “Laokoon”. Vom Herbst des Jahres 1766 an orientierte sich Lessing ganz auf die Mitarbeit an dem in Hamburg projektierten Nationaltheater. Er schloß die Arbeit an seinem neuen Stück “Minna von Barnhelm” ab, das im Frühjahr des folgenden Jahres im Rahmen einer zweibändigen Ausgabe seiner Lustspiele im Druck erschien.

e) der Hamburger Dramaturg: Hamburg und das Nationaltheater (1767-1770)
Die Höflichkeit ist keine Pflicht, und nicht höflich
sein, ist noch lange nicht grob sein. Hingegen zum
besten der mehrern freimütig sein, ist Pflicht; sogar
es mit Gefahr zu sein, darüber für ungesittet und bös-
artig gehalten zu werden, ist Pflicht.
Wenn ich Kunstrichter wäre, wenn ich mich getrau-
te, das Kunstrichterschild aushängen zu können: so
würde meine Tonart diese sein. Gelinde und schmei-
chelnd gegen den Anfänger; mit Bewunderung
zweifelnd, mit Zweifel bewundernd gegen den Mei-
ster; abschreckend und positiv gegen den Stümper;
höhnisch gegen den Prahler, und so bitter als mög-
lich gegen den Kabalenmacher.
Der Kunstrichter, der gegen alle nur einen Ton
hat, hätte besser gar keinen. Und besonders der,
der gegen alle nur höflich ist, ist im Grunde gegen
die er höflich sein sollte, grob.
(Briefe antiquarischem Inhalts)
Im 81. Literaturbrief hatte Lessing 1760 lapidar festgestellt: “ Wir haben kein Theater. Wir haben keine Schauspieler. Wir haben keine Zuschauer”. Diesen Zustand zu ändern und aus dem Theater eine Institution der nationalen Kultur zu machen, ist im 18. Jahrhundert immer wieder versucht worden. Eine Gesellschaft Hamburger Kaufleute machte 1767 mit der Eröffnung eines Nationaltheaters einen neuen Anlauf. Für das ehrgeizige Hamburger Theaterprojekt von 1767 gewann man die Mitarbeit Lessings, was die Aufmerksamkeit und die Hoffnungen der Öffentlichkeit beträchtlich erhöhte.Er ist der Dramaturg, der hauseigene Kritiker des Nationaltheaters, veröffentlicht seine Dramaturgie, Tageskritik mit Zukunftsaspekten. Endlich fiel man darauf, selbst das, was mich zu einem so langsamen oder wie es meinen rüstigern Freunden scheint, so faulen Arbeiter macht, selbst das an mir nutzen zu wollen: Die Kritik. Schon gegen Ende des Jahres 1767 war abzusehen, daß sich das Hamburger Nationaltheater ökonomisch nicht halten würde. Seine “Dramaturgie” trug Lessing beträchtlichen Ärger ein. Die Schauspieler protestierten gegen eine kritische Bewertugn ihrer Leistungen, und Lessing enthielt sich daher vom 25. Stück an aller einschlägigen Kommentare. In der Tat war die Vorstellung naiv gewesen, ein besoldeter Angehöriger des Theaters könnte dessen Kritiker gewesen sein. Ostern 1769 stellte das Nationaltheater nach nur zweijährigem Bestehen seine Aufführungen ein. Auch das zweite Unternehmen, auf das Lessing sich in Hamburg mit großen Hoffnungen eingelassen hatte, endete in einem Fiasko. Es handelte sich um die Beteiligung an einer Druckerei und einem Verlag, von der der sich Lessing und sein Partner Johann Joachim Bode ökonomische Vorteile für sich selber und einen Aufschwung für die deutsche Literatur versprachen.
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
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Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
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